Interpretationsspielräume
Grundsätzliches
Natürlich kommt es (wie bei allen Gesetzen) zu Interpretations- und Anwendungsspielräumen, die im Zuge der unternehmerischen Verantwortung nur von jeweiligen letztendlich nutzenden Unternehmen / Bank und ihren Rechtberatern zu schließen sind. Wichtig ist, dass eventuelle Arbeitshypothesen und Interpretationen von einem Serviceprovider lückenlos dokumentiert werden, den späteren Nutzern der Daten dauerhaft zur Verfügung stehen und dass, soweit wie möglich, auf die formulierten Ausführungsbestimmungen oder Anwendungsregeln in den Verbänden und Organisationen » Einfluss
genommen wird, oder zumindest direkte Informationsquellen genutzt werden.
Das optimale Ausrichten der Interessen der späteren Nutzer durch einen Serviceproviders ist der wesentliche Punkt für das reibungslose Umsetzen und Implementieren eines übergreifenden Services. Es wird eine andauernde Aufgabe bleiben, die Weiterentwicklungen bzgl. Ausführungsbestimmungen zu überwachen und flexibel neue Anforderungen aufzunehmen und sinnvoll in das Gesamtprojekt in jeder beliebigen Stufe zu integrieren.
Risiken und ein Referenzfall
Gerade bei dynamischen gesetzlichen Themen, die sich noch in Entwicklung befinden, sind zu starre Zielfestlegungen, vordefinierte Aufgabenstellungen und eine Umsetzungsmethodik aus dem klassischen Projektvorgehen nicht immer diesen Situationen angemessen.
Diese Interpretationsspielräume können zu massiven Mißschätzungen führen und daher erhebliche Kostenrisiken beinhalten. So waren die Projekte der Spekulationssteuer in Deutschland lange Zeit auf bestimmte Wirtschaftsgüter beschränkt. Erst ein Rundschreiben im Oktober 2005 (obwohl das Gesetz schon seit Januar 2005 wirksam war) wies darauf hin, dass auch Fremdwährung ein Wirtschaftsgut nach §23 sei.
zurück zu » Solvabilität-Überblick
weiter zu » Fachliches Mapping











