Lizenzproblematik
Lizenzkosten und -verteilung
Die Integration von Rating-Informationen ist in bestimmten Datenkonstellationen zur Berechnung von Solvabilitätskennzahlen unverzichtbar. Die Nutzung entsprechender Rating-Feeds für die primäre Nutzung der eigenen Dienstleistung als Serviceprvider entbindet aber nicht immer auch gleichzeitig von der Lizenzpflicht der späteren Nutzerbanken. Hier sind rechtliche Klärungen, » Vertragsanalysen
, ggf. Neuverträge bzw. Vertragsergänzungen zu verhandeln und zu gestalten. Sollte der Serviceprovider selbst eine Ratingagentur sein, ist zu prüfen, ob hier Zusatzinformationen Dritter benötigt werden oder die gesamte Information aufs der eigenen Datenbasis konstruierbar ist. Es empfiehlt sich, dies so frühzeitig wie möglich zu prüfen, verbindliche Rahmenangebote einzuholen und das Thema Lizenz und Folgekosten nicht zu unterschützen.
Nur eine optimale Koordination und Ausrichtung der Einkaufs- und Rechtsabteilungen stellt für alle Beteiligten sicher, dass die neuen Prozesse vertragskonform sind und bleiben. Hohe Risiko- und Folgekosten lassen sich bei sorgfältiger Abarbeitung dieser außerordentlich wichtigen Themen dauerhaft vermeiden.
Interessant ist der Umstand, dass man nicht in allen Regeln immer Ratingwerte benötigt. So könnte man u.U. abgestufe Lizenzmodelle und Solvawerte je nach Lizenzmodell liefern, oder unterschiedliche Ratingagenturen je nach späteren Nutzer verwenden.
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