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Steuern in der EU

und die EU?

Diese Regelungen sind Regelungen in und für Deutschland. Keine Bank im Ausland muss deutsche Abgeltungsteuer einbehalten. Eigentlich könnte man vermuten, dass Steuerzahler, die ihr Vermögen in Deutschland nicht pauschal abgelten lassen, "zur Strafe" ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland zum persönlichen Steuersatz versteuern. Aber soweit sind wir noch nicht.

Im Zuge der EU-Zinsbesteuerung haben sich die europäischen Länder inkl. der Schweiz dazu bereit erklärt pauschale Steuern einzuführen und dem jeweiligen Steuerland entsprechende Anteile der einbehaltenen Steuer des Steuerpflichigen zukommen zu lassen. D.h. haben Sie Zinseinkünfte aus Geldvermögen oder festverzinslichen Papieren, werden Sie vom jeweiligen EU-Land ebenfalls besteuert, z.T. sogar höher als die 25% deutsche Abgeltungsteuer (z.B. demnächst 35% in Österreich). Insofern macht es wenig Sinn bzgl. Zinsen und Dividenden ins Ausland auszuweichen. Bzgl. Veräußerungsgewinne gilt die EU-Zinsrichtlinie nicht. D.h. aber nicht, dass z.B. in oder über die Schweiz getätigte Geschäfte für einen deutschen Steuerpflichtigen etwas spekulationssteuerfrei wären. Meines Erachtens (aber fragen Sie hier Ihren Steuerberater) sind diese Gewinne, weil eben nicht in der EU-Zinsrichtlinie geregelt, selbständig zu erklären. Denn das gesamte Welteinkommen ist als deutscher Steuerpflichtiger in Deutschland zu versteuern. Daher macht es Sinn, wenn schweizer Banken deutsches Steuerreporting für Veräußerungsgewinne anbieten, obwohl diese Steuer in der Schweiz nicht existiert.

Einigermaßen anonyme und damit steuerfreue Vermögensanlagen sind eigentlich schon fast unmöglich geworden, bzw. sind nur noch in komplizierten Geschäftsstrukturen konstruiert und damit auch ein nicht unerhebliches Risiko für den Anleger und sie sind auch wenn keine Quellensteuer erhoben wird und kein Reporting an das Finanzamt erfolgt dennoch steuerpflichtig für den dt. Steuerzahler.

Einkünfte im EU-Ausland werden auf Basis der EU-Zinsinfomationsverordnung zwischen den Ländern ausgetauscht. D.h. dass die deutschen Behörden über die Zins-Einkünfte (aus Geld und Wertpapiervermögen) informiert sind. Damit ist das Thema Zinsen weitgehend einheitlich, aber zumindest umfassend eng und vernetzt in der EU geregelt.

Abgeltungsteuer für die Spekulation gibt es in verschiedenen EU-Ländern mit unterschiedlichen Regelungen. In Italien werden die Geschäfte an das Finanzamt gemeldet und beim Kunden 20% einbehalten, in Österreich sind Veräußerungen nach einem Jahr steuerfrei. Aber das gilt nicht unbedingt für den deutschen Steuerzahler! Umgekehrt gelten die deutschen Steuern nicht unbedingt für im Ausland steuerpflichtige Personen. D.h. verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Österreich oder Monaco, dann werden Sie für Ihre Bank zum steurrechtlichen Ausländer. Aber es gelten auch bestimmte zusätzliche Regelungen, wenn Sie bestimmten Steuernationen zugehören.

Doppelbesteuerungsabkommen USA

Sollten Sie z.B: US-steuerpflichtig oder US-National sein, müssen Sie wissen, dass die deutschen Banken Ihre Transaktionen auf Basis "freiwilliger Meldungen" an das IRS melden, um zumindest einen sofortigen Quellsteuerabzug von 30% zu vermeiden. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der USA dem "freiwilligen" QI-Agreement sind ebenfalls interessante steuerliche Konstruktionen, Prozesse und Reportingpflichten entstanden, aber das ist ein ganz eigenes Kapitel.