
Definition ungedeckte Leerverkäufe
- nicht Eigentümer der verkauften Wertpapiere ist
oder
- keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von Wertpapieren gleicher Gattung hat
- nicht Eigentümer der verkauften Wertpapiere ist
oder
- keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von Wertpapieren gleicher Gattung hat
- nicht Eigentümer der verkauften Wertpapiere ist
oder
- keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von Wertpapieren gleicher Gattung hat









