Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung
Finanzmarktstabilisierungsgesetz
15,998 Millionen Euro soll das neue Stabilisierungsgesetz der Wirtschaft kosten. So der Entwurf von Anfang Mai. Inzwischen sind die Kosten auf 0,700 m€ gesunken (Ende Mai) und von 13 Meldepflichten sind nur noch 2 Meldungen übrig geblieben. Dennoch gibt es eine wesentlichen Aussage: Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in bestimmten Situationen. e-Consultance beschreibt, was der Gesetzgeber damit ganz genau meint. Welche Informationspflichten entstehen neu? Was müssen und können Sie über den aktuellen Entwurf heute schon wissen.
Informationen für meine Kunden
Im ersten vorliegenden Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurden 13 neue Meldungen und eine veränderte Meldung definiert, deren Gesamtkosten nach Schätzung des Gesetzgebers ca. 16 Millionen Euro in der Wirtschaft verursacht. Kosten also, die zunächst in den Banken entstehen. In einer späteren Fassung wird nur noch von 700 T€ und zwei Meldungen gesprochen. Kernpunkte des Entwurfs bleiben gleich, sind aber noch nicht gesichert und noch nicht aktuelle Gesetzgebung.
Der neue Entwurf wird von uns nun genau analysiert. Wir wollen die Konsequenzen für die Banken oder andere Handelsteilnehmer transparent machen und umfassend informieren. Wir beraten auch Ihr Unternehmen individuelle und stehen auch weiterhin diskret den Medien zur Seite: Wenn es darum geht die fachlichen und handelstechnischen Zusammenhänge zu verstehen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Abwicklungsprozesse zu erkennen, dann finden Sie bei uns Experten für Handel, Markt, Abwicklung und Recht.
Weitere Informationen folgen
Weitere Informationen und alle relevanten Details zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz, zu den geplanten Reglementierungen des Marktes, zu den Themen Transparenz und Finanzkrise erfahren Sie bald hier.
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