Lesen Sie nach, was in dem Gesetz nun geregelt und verboten wird.

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IT-Governance
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Strategisch unternehmerische Steuerung Ihrer IT- und Projektkosten: IT-Kosten in Relation zu Business-Segmenten und -Prozessen zu bringen ist nur der Ausgangspunkt, um gezielt und werthaltig zu investieren.

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Es gibt ständig neue Themen und neuer Herausforderungen. Auf Basis der Gespräche mit unseren Kunden und der Entwicklungen im Markt wird diese Sektion "Themen" kontinuierlich ausgebaut.

Themen in Vorbereitung:
* Regressionstest für Calypso
* Erweiterung Testdatenmanagement

Wenn Sie weitere Vorschläge oder Anregungen haben, zu den genannten Themen oder neuen Themen, dann würden wir uns über Ihre Themenvorschläge sehr freuen. Senden Sie und eine e-Mail , oder rufen Sie uns einfach an.

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Inhalt der Beschlußfassung


Gesetzlich verboten werden

  • ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien,
  • ungedeckte Leerverkäufe in Staatspapieren von Staaten der Eurozone und
  • Kreditausfallversicherungen auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken dienen.

BMF kann durch Rechtsverordnung verbieten

  • Derivate, die Leerverkäufe von deutschen Aktien abbilden,
  • Derivate, die Leerverkäufe von Staatspapieren der Eurozone abbilden,
  • Währungsderivate auf den Euro, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen.

BaFin kann in Krisensituationen verbieten

Die gleichen Produkte, die das BMF per Rechtsverordnung verbieten kann

Meldungen

Für erlaubte, also gedeckte Leerverkäufe gibt es ein zweistufiges Meldesystem. Zur Meldung ist der Inhaber der Short-Position verpflichtet. Er kann diese Meldepflicht aber an Dritte übergeben (z.B. an seine Hausbank).

Zunächst erfolgt nur eine Meldung an die BaFin. Größere Leerverkaufspositionen müssen veröffentlicht werden.

Die Meldungspflicht entstand mit Beschlußfassung am 2.6.2010. Mit Ablauf des folgenden Handelstages sind die jeweiligen Meldungen über aktuelle Short-Positionen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu leisten.


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