Fachliche Architektur eines OSS-Systems

One Step Settlement Prozess
One Step Settlement Prozess An konkreten Beispielen wird die Buchungslogik erklärt. OSS ist Basis für ein potentielles Geschäftmodell fürTransaktionsbanken.

Der Orderprozess mit Zwischenkommissionär

1, 2: Der Mandant1 übermittelt die Order seines Endkunden mittels seines Orderroutingsystems an die Dt. Börse

3a: Nach Ausführung der Order wird von der Dt. Börse eine Trade Execution an das Orderroutingsystem des Mandanten1 übermittelt

3b: Die Dt. Börse übermittelt die Geschäftsanzeige an Clearstream Banking Frankfurt

4a-c: Die Trade Execution wird mit Daten aus dem Orderroutingsystem des Mandanten1 angereichert und in OSS eingelesen. Auf Grundlage dieser Daten werden Datensätze generiert, die im Geldsystem des Mandanten1 die Belastung des Endkundenkontos, die Verbuchung auf Ertrags- und Aufwandskonten sowie eine Gegenbuchung zum Konto „Loro Mandant1“ im Mandant-0-Geldsystem ermöglichen. Gleichzeitig wird die Endkundenabrechnung und die Abrechnung des Mandanten-1 durch Mandant-0 als Clearer angestoßen.

5: Die Dt. Börse übermittelt eine Schlussnote für die KV-Nummer des Mandanten-1 an den Abwickler. Die technische Übermittlung dieser Schlussnote an den Mandanten-0 muss von der Deutschen Börse eingerichtet werden.

6: CBF übermittelt eine Reg-Über Schlussnote an den Mandanten-0. Dies wird mittels eines Abstimmungstools (10) mit der Schlussnote für die KV-Nummer des Mandanten-1 (5) abgeglichen. Wenn der Abgleich der Schlussnoten keine Differenz ergibt, werden folgende Buchungen im Mandanten-0-Geldsystem ausgelöst:
6a: Dem Kurswertkonto des Mandanten wird der ausmachende Betrag incl. fremder Spesen zu Lasten/zu Gunsten des Kontos „Loro Mandant1“ belastet, bzw. gutgeschrieben.
6b Belastung/Gutschrift des ausmachenden Betrags auf dem Konto Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Banken zu Gunsten/Lasten Kurswertkonto Mandant1
6c: Im Geldsystem des Mandanten1 werden die Buchungen zur Provisionsverrechnung angestossen.

7 Der aus dem Geschäft resultierende ausmachende Betrag wird über das LZB-Konto des Mandanten-0 verrechnet

8a-b: Die Regulierung der Stücke erfolgt über CBF. Nach Regulierung des Geschäfts durch CBF und erfolgter Verrechnung des resultierenden Betrags auf dem externen LZB-Konto der Mandanten-0 erfolgt der interne Ausgleich zwischen den Konten Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Banken und dem im Mandanten-0-Geldsystem geführten Gegenkonto zum externen LZB-Konto

9: Ein auf dem Konto Loro Mandant-1 entstandener Saldo wird durch den Mandanten-0 zu Lasten/Gunsten des Mandanten-1 ausgeglichen. Da auch ein Sollsaldo entstehen kann, ist ein Kredit- und Risikomanagement seitens des Mandanten-0 formell erforderlich.

Um die beschriebenen Prozesse und Buchungen zu ermöglichen, sind folgende Erweiterungen in einem "normalen System" nicht mandantenfähigen System notwendig:
a) Je Mandant 1 bis n ist ein zusätzliches Konto Loro Mandant je gewünschter / zulässiger Zahlungswährung im Mandanten-0 KK-System einzurichten
b) „Neue Kurswertkonten“ als Spiegelkonten des Loro-Kontos sind in jeder Zahlungswährung im KK-System des Mandanten-1 aufzubauen.
c) Abstimmungstool für die Datenströme Schlussnote Mandant-1 und Schlussnote Mandant-1 Reg-Über Mandant-0. Zur Nutzung bietet sich hierbei z.B. ein System Smartstream an, welches diesen Abgleich weitgehend automatisiert vornimmt.

One Step Settlement
One Step Settlement OSS bietet eine vereinfachte Abwcklung in bestimmten Geschäftskonstellationen und eine völlig neue Geschäftsstrategie für Transaktionsbanken.

Was wird gebucht?

Zentral für alle weiteren Folgewirkungen auf Operating, Softwareänderungen und Prozesse ist die Antwort auf die Frage nach der „Art der Mandantenfähigkeit“. One Step Settlement geht nur von einer eingeschränkten Mandantenfähigkeit dahingehend aus, dass das Wertpapier-System im ersten Schritt keine Möglichkeit für Mandanten vorsieht, ein eigenes Lagerstellennetz zu haben. Damit reduzieren sich die Anforderungen an den Bau eines "mandantenfähigen" Systems deutlich.

Vereinfacht formuliert soll das, was das WP-System heute kann (Abrechnung, Depotfolgearbeiten) nicht für jeden einzelnen Mandanten, sondern für das einzelne Geschäft getan werden; bei Clearing und Settlement sind durch die Nutzung eines zentralen Hauptmandanten als zentrale Lagerstelle für die externe Seite keine wesentlichen Anpassungen notwendig. D.h. es wird zwischen Kundenseite für einen Mandanten und der Kontrahentenseite ggf. bei einem anderen Mandanten refernziert und damit ein übergreifendes Abwicklungsobjekt für beide Trades gleichzeitig geschaffen.

Das Konzept der Zentralen Lagerstelle verfolgt dazu eine bewusste Zusammenführung aller Wertpapierbestände und Geschäfte in einer Lagerstelle. Dies ermöglicht die gemeinsame Bearbeitung der geschuldeten Dienstleistungen der Transaktionsbank (Bsp. Kapitalmaßnahmen, etc.) für alle Mandanten in einem Arbeitsschritt und ohne (auch nur technische) wiederholte Bearbeitung, wie dies bei der Installation von verschiedenen, bzw. parallelen Systemen der Fall wäre. Dieser Vorteil darf durch die Maßnahmen einer applikationstechnischen Trennung der Bestände nicht beeinträchtigt werden.