Grundlegende Begriffe der technischen Architektur

Ein normales Bank-System

Banksystem
Banksystem Ein Banksystem bildet Kunden- und Kontrahentenseite ab. Dass es die Geschäfte der Bank "X" abbildet wird implizit durch den Besitz der physikalischen Hardware (Rechner) ermittelt.

Ein normales Banksystem hat eine wesentliche Kernfunktion: Es bucht die Geschäfte zweimal, oder sorgt auf andere Logik dafür, dass immer eine zweite Seite zur Abstimmung vorhanden ist. Dabei wird zwischen der Kundenseite, also den Daten aus Sicht des Kunden und der Marktseite unterschieden. Die Marktseite dokumentiert für die Bank die eigene Rücksicherung oder Verwahrung des Geschäfts. z.B. Wird dokumentiert, dass als Kontrahent ein bestimmter Marktteilnehmer vorhanden ist, dass die Verwahrung über CBF erfolgt usw.

Damit ist aus Sicht das Bankgeschäft vollständig. Dass es ein Geschäft der eigenen Bank ist, leitet sich daraus ab, dass der Rechner und die Hardware dieser Bank gehören. Meist ist die Bank selber nicht explizit in den Daten gespeichert, sondern wird an den vorhandenen Meldeschnittstellen künstlich generiert und in den Datenstrom eingemischt.

Multi Entity

Bei Multi-Entity wird davon ausgegangen, dass in einer technischen Instanz mindestens 2 oder mehrere Mandanten datentechnisch gespeichert sind, und die Geschäfte durch einheitliche mandantenindividuelle Kennzeichen immer exakt einen Mandanten zuzuordnen sind. Dabei geht man davon aus, dass alle Mandanten identisch sind, also gleiche Funktionalitäten benötigen. Das ist v.a. im Bereichen wie General Ledger der Fall. Hier sind die Grundfunktionen für jeden Mandanten gleich. Im Bereich Wertpapier verhält es sich jedoch anders. Hier sind die Funktionen der Mandanten auf einem gemeinsamen System nicht identisch, sondern je nach Rolle unterschiedlich verteilt.

Sehen wir aber zunächst noch einmal kurz die beiden Grundtechniken der Kapselung an.

Kapselung I

Sobald ein System Multi-Entityfähig ist, ist es zwangsläufig, dass das ME-System nicht bei allen Mandanten in deren Rechenentrum gleichzeitig installiert sein kann. Im Fall der Kapselung I werden Stammdaten von Mandanten vorab und bei Änderung aktiv an den Abwickler übergeben. Benötigt der Abwicklung diese Daten, greift er auf die eigenen lokal gepeicherten Daten zu.

Vorteil: Schneller Zugriff, keine Rechnergrenzen beim Zugriff
Nachteil: Doppelte Datenhaltung, Redundanz, Risiko von Asynchronität

Nach der Verarbeitung durch den Abwickler müssen die Daten wieder zurückgegeben werden. Auch hier kann man unterschiedlich Kapseln. Im linken Bild werden die Daten jeweils aktiv gepusht, d.h. an die anderer Seite weitergegeben.

Kapselung II

Im anderen Modell einer Kapselung werden die Daten vom jeweiligen Mandanten aktiv angefordert.

Vorteil: Nur wirklich benötigte Daten werden über die Rechnergrenz bewegt, die Daten sind bei Zugriff zu 100% aktuell.
Nachteil: Es werden identische Daten ggf. mehrfach angefordert, die Performance leidet.

Beide Arten der Kapselung sind zulässig und technisch korrekt. Es hängt von der Last und der Datenart ab, welche Technik zu bevorzugen ist. Daher wird eine Kapselung nie nur nach der einen Technik der Daten-Redundanz bzw. Daten-Replikation oder nur mittels aktivem Zugriff und On-the-fly-Requests realisiert werden. Ob dazu EAI oder andere technische Plattformen eingesetzt werden, ist unabhängig von der grundsätzlichen Logik der Kapselung. Der Einsatz von EAI garantiert nicht von selber, dass die richtige Methode gewählt wird.

Mandantenfähigkeit

Von Mandantenfähigkeit spricht man im eigentlichen Sinne erst dann, wenn die beiden Mandanten selber in Relation stehen können und miteinander Geschäftsbeziehungen haben. Diese Geschäfte werden bei getrennten eigenen Systemen der Banken per Fax und oder SWIFT zwischen den Banken dargestellt. In einem gemeinsamen System wird man nicht aus der Datenschicht des ersten Mandanten per SWIFT-Net in die Schicht des zweiten Mandanten kommunizieren. Hier wird ein interne und integrierte Steuerung der Buchungen durch die Mandanten erwartet.

Das Hintereinanderschalten wird als "Stufigkeit" der Mandantenfähigkeit bezeichnet und im deutschen Markt sind zweistufige Modelle, in Österreich sogar dreistufige Modelle üblich.

2-stufige Mandantenfähigkeit
2-stufige Mandantenfähigkeit Hier ein Komplett-Überblick über ein zweistufiges mandantenfähiges System, inkl. Darstellung der Mandanten und des Abwicklers.