Staatsbürgerschaft

Definition

Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. (Wikipedia)



Eine Staatsbürgerschaft wird zunächst durch Geburt in einem Staat erworben. Handelt es sich um eine staatsähnliches Struktur (z.B. Nordzypern), die kein Staat ist, dann kann es auch keine "Nordzypriotische Staatsbürgerschaft" geben. Es gibt demnach nur Zyprioten. D.h. die Staatsbürgerschaft wird d.R. wird durch Geburt im anerkannten Staatsgebiet erworben, unabhängig davon, ob das Staatsgebiet aktuell unter Kontrolle des Staates sind.

Eine Staatsbürgerschaft kann durch diverse Ereignisse wechseln:

  • Klassisch ist die Auswanderung mit erfolgter Einbürgerung im Auswanderungsstaat.
  • In speziellen Fällen kann bereits der Wechsel des Wohnsitzlandes (gemeldeter Wohnsitz) zum Wechsel der Staatsbürgerschaft führen.
  • Einige Länder kennen doppelte Staatsbürgerschaften, aber i.d.R. gibt es dann eine aktive und eine ruhende Staatsbürgerschaft.

Eine Staatsbürgerschaft kann durch diverse Ereignisse auch enden:

  • Ausbürgerung durch einen Staat (i.d.R. nur bei totalitären Staaten möglich, da die Menschenrechte den Bürger vor Verlust der Staatsbürgerschaft schützen)
  • Eintritt in das Militär eines anderen Staates: So wird mit Eintritt in die Fremdenlegion die frühere Staatsbürgerschaft beendet. D.h. sie ruht nicht nur, sondern sie endet.

In diesen Fällen kann ein "Staatenlos", also ein Fehlen der Staatsbürgerschaft entstehen.

Sonderfälle Staatsbürgerschaften

Diverse Länder haben spezielle Situationen:

  • (nach Wikipedia) Hier wird die Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt erworben (zumindest derzeit, frühere Jahrhunderte sind nicht von Interesse). Die Staatsbürgerschaft der Vatikanstadt besitzen alle im Vatikan oder in Rom wohnhaften Kardinäle, alle Diplomaten des Heiligen Stuhls sowie auf Antrag alle anderen im Vatikan wohnhaften und in Dienst stehenden Personen (Wikipedia), Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich kumulierbar, d. h. sie kann zusätzlich zu einer bereits vorhandenen erworben werden. D.h der aktuelle Pabst und seine deutschen Kardinäle sind zwar im Sinne der Nationalität noch immer Deutsche, haben eine ruhende deutsche Staatsbürgerschaft, aber eine aktive vatikanische Staatsbürgerschaft.
  • Staatenlosigkeit: Gab es und gibt es bei sogenannten Ausbürgerungen in totalitären Staaten. Aber auch bei erschlichener Staatsangehörigkeit und deren Aberkennung, kann es zu staatenlosigkeit kommen.
  • Unklare Staatsangehörigkeit: Kann eine Staatsabgehörigkeit z.B. bei Flüchtlingen nicht festgestellt werden, dann haben diese Personen eine "unklare Staatsangehörigkeit".
  • Mehrfache Staatsbürgerschaften: Es gibt wirkliche parallele Staatsbürgerschaften: Z.B. übertragen die Eltern Ihre Staatsbürgerschaft in Deutschland auf Ihre Kinder. Bei verschiedenen Staatsbürgerschaften der Eltern werden beide auf die Kinder übertragen.

Und weitere Sonderformen "Staatsbürgerschaft"

  • So hat Spanien mit 12 spanisch sprachigen Ländern in Lateinamerika entsprechende Abkommen, dass die spanische Staatsbürgerschaft ruht, wenn der ehemalige Spanier eine Staatsbürgerschaft dieses Landes annimmt. Verliert er diese, wird er wieder Spanier.
  • Ehrenbürgerschaft: Auch Ehrenbürger können die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Diverse Länder verleihen eine Ehrenbürgerschaft, die teilweise mit Rechten / Pflichten und teilsweise, wie in Kanada ohne diese Rechte und Pflichten der echten Staatsbürgerschaft, ausgestattet sind. Handelt es sich um einer vollwertige Ehrenbürgerschaft, dann wird dies additiv zur vorhandenen erworben. Die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft

Unionsbürgerschaft (Bürger der EU)

Die Mitgliedsstaaten der EU haben den EU-Bürgern einheitliche Rechte gewährt. Damit es aber nicht so einfach wird, wurde verinbar, dass jeder EU-Staat wiederum definieren kann, welche Bürger des eigenen Staates nun EU-Bürger sind. Die EU-Bürgerschaft ist keine Staatsbürgerschaft, sondern eine Ergänzung der Staatsbürgerschaft. D.h. man ist Deutscher und zusätzlich EU-Bürger.

Grossbritantien hat definiert, dass die Bürger von Jersey und andere suzerne Staaten von Grossbritannien nicht Bürger der EU sind. Ein Jerseyaner hat aber das Recht nach Grossbritannien zu ziehen und nach 5 Jahren erwirbt er die GB-Staatsbürgerschafts automatisch und damit auch die EU-Bürgerschaft.

Bei einigen Staaten ist diese 1:1 Beziehung Staats zu Staatsbürgerschaft nicht vorhanden: So hat Dänemark zwar eine Staatsbürgerschaft, differenziert diese aber nach drei Nationen: Dänen, Dänen Färöer Nation und Dänen der Gönländischen Nation. Die Dänen sind dabei EU-Bürger, die Färöer und Grönländer aber nicht. Zieht ein Färöer nach Dänemark um, dann wird er damit aber ab sofort EU-Bürger und umgekehrt.

Irrtum vorbehalten, sowie ständige Änderungen und rechtliche Detailinterpretationen sind immer möglich.

Effektive Staatsbürgerschaft

Damit man operativ nur mit einer Staatsbürgerschaft hantieren muss, wird das Prinzip der effektiven Staatsbürgerschaft eingeführt. Es gilt damit jede Staatsbürgerschaft, die aus Sicht des eigenen Staates am nächsten ist. Die anderen Staatsbürgerschaften ruhen aus Sicht der eigenen Staates. D.h. für eine Deutsche Bank wird die deutsche Staatsbürgerschaft eines Bürgers mit doppelter deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit wichtiger sind, als die türkische Eigenschaft. Das gilt auch für auländische Niederlassungen von türkischen Banken und Deutschland. Denn auch diese unterliegen den deutschen Gesetzen und den deutschen Steuerprozessen.