Für eine Dokumenation von Kundenstammdaten sind Länderangaben oder andere strukturierte Daten einer Gebietszugehörigkeit notwendig. Sobald man sich aber mit der Liste von Staaten beschäftigt, wird man feststellen, dass es gar nicht einfach ist, eine komplette und korrekte Liste aller Staaten zusammenzustellen.
Staatsbürgerschaft und Nationalität sind wesentliche Kriterien für Kundendaten. Sie treiben Prozesse. Analog der unklaren Situation bei den Staaten, gibt es auch bei den Staatsbürgerschaften unklare Situationen, weil der Status des Staates an sich unklar ist und eininge andere Sondersituationen.
Der Begriff "Steuerdomizil" ist der Schweiz gebräuchlich und kennzeichnet dort den steuerlich zuständigen Kanton. In Deutschland und Österreich ist juristisch der Begriff "Steuerlicher Wohnsitz" gebräuchlich. Klar wird, dass es sich dabei nicht um eine "Land der Steuerpflicht handelt", sondern um eine genauere Bestimmung der steuerlichen geographischen Einordnung.
Nicht immer ist der Inhaber des Geschäftes auch der steuerliche Inhaber. Während in Deutschland nur das Geschäft zu Gunsten Dritter bekannt ist, kann es in Österreich mehr Konstellationen geben.
Verschiedene Situationen führen zur Notwendigkeit einen Kunden in mehrere Steuerliche Einheiten aufzuteilen. Zum Beispiel sind inländische Betriebsstätten im Ausland steuerpflichtiger Firmen im Inland steuerpflichtig. Weitere Teilungsrgündeund Ihre Details werden geschildert.